Grundfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitenversicherung

Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft und wird im Allgemeinen als Alternativlösung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall, ebenso wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, eine monatliche Rente. Diese Rente wird bis zum Vertragsende gewährt.






 

Grundfähigkeitsversicherung Grundlagen

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängt bei der Grundfähigkeitsversicherung der Eintritt des Leistungsfalls nicht davon ab, ob der Versicherungsnehmer künftig in der Lage sein wird, einen Beruf auszuüben. Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den VN für den Fall ab, dass bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Gehen aufgrund von Kräfteverfall, Unfall oder Krankheit abhanden kommen. Ob eine solche Beinträchtigung vorliegt, wird vom Versicherer anhand von sog. Fähigkeitenkatalogen beurteilt.

 

Grundfähigkeiten - Ein Beispiel

Ist eine Person bspw. durch einen Unfall nicht mehr in der Lage Auto zu fahren, länger zu stehen und Treppen zu steigen, so liegt ein Leistungsfall vor und es wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Die Versicherung leistet hier also unabhängig davon, ob man nun auch mit dieser gesundheitlichen Einschränkung im weiteren Lebensverlauf arbeitsfähig ist oder eben nicht. Somit können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche abgesichert werden.

Grundfähigkeitsversicherung - der Leistungsfall

Egal ob man nun einem schweren Schicksalsschlag ausgesetzt war oder nicht, man hat durch die Grundfähigkeitsversicherung die Chance sein Leben wieder neu gestalten zu können und auch wieder erneut aufzubauen und das ohne auf die gewisse Absicherung, die sich aus der Rente der Grundfähigkeitsversicherung ergeben wird, zu verzichten. Ganz speziell und konkret wird in dem Fähigkeitenkatalog der Versicherung erläutert, was denn nun im Speziellen zum Eintritt des Leistungsfalls führt.

Grundfähigkeitsversicherung- die günstige Absicherung
Die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung sind auch ganz konkret und eindeutig gegenüber den anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgeführt und beinhalten unter anderem die Punkte wie günstig, monatliche Rentenauszahlung und viele andere Vorteile ebenso.So werden weiterhin die Vorteile genannt, dass die Versicherten günstige Vertragsabschlüsse leisten können und dass es die Möglichkeit gibt, sich bei Verlust der sogenannten Grundfähigkeit die Beträge monatlich in Form einer Rente auszahlen zu lassen.

Grundfähigkeitsversicherung für Kinder und Jugendliche
Die Versicherung ist eine optimale Versicherung allein schon für Kinder und Jugendliche. Die Kinder werden schon ab einem Alter von 6 Jahren versichert. Ein Leistungsfall kann ebenfalls eintreten, wenn der Beruf weiter ausgeübt werden kann sowie bei transparenten Beurteilungskriterien. Ein weiteres Alternativangebot zu der gängigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versicherung gegen überaus schwere Krankheiten, die auch unter dem Namen Dread Disease Versicherung bekannt geworden ist. Es gibt aber durchaus noch mehr Vorteile bei der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber den normalen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu nennen.

Grundfähigkeitsversicherung - auch für Risikofälle
Nimmt man zum Beispiel Erkrankungen an der Wirbelsäule, so werden die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert, man erhält eine Ablehnung. So wird auch deutlich, dass eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden kann, wenn Krankheiten bereits bestehen oder sie kann auch dann als Angebot in Anspruch genommen werden, wenn man einen sogenannten gefährdeten Beruf ausübt oder eine risikoreiche Sportart betreibt. In diesen Fällen ist auch dringend zu einer Grundfähigkeitsversicherung zu raten.

Grundfähigkeitsversicherung - klare Regulierung
Weiterhin sprechen für eine Grundfähigkeitsversicherung klare und sehr objektive Kriterien die Leistung betreffend. Hier wird einfach und sehr schnell eine Leistungsregulierung vorgenommen, ebenfalls sind sehr vorteilhaft die einfachen Annahmemöglichkeiten sowie ein wesentlich größerer versicherbarer Kreis von Personen. Nun stellen sich viele Versicherte gerade die am häufigsten gestellte Frage in punkto Grundfähigkeitsversicherung, wann leistet denn nun eigentlich die Versicherung? Auch hierzu gibt es eindeutige Richtlinien, die folgend erklärt werden.

Grundfähigkeitsversicherung - Fähigkeitenkatalog
Geleistet wird in der Regel nach dem einfachen Fähigkeitenkatalog. Im Sinne dieses Kataloges wird dann geleistet, wenn infolge einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls eine immense Beeinträchtigung vorliegen sollte. Der Fall trifft auch zu, wenn eine Körperverletzung vorliegt, die auch nachweisbar sein sollte. Von einer Beeinträchtigung kann man in diesem speziellen Fall dann sprechen, wenn man nach einer eingehenden ärztlichen Untersuchung und Nachbeurteilung des behandelnden Arztes insgesamt mindestens zwölf Monate lang nicht fähig ist, aus dem Fähigkeiten Katalog einer Tätigkeit nachgehen zu können.

Grundfähigkeitsversicherung - Grundfähigkeiten
Für diese ununterbrochene Nichtausübung muss sich im Fähigkeitenkatalog mindestens eine unter A oder mindestens drei unter B aufgeführten und beschriebenen Aktivitäten ohne jegliche Benutzung von speziellen Hilfsmitteln wiederfinden. Ausgenommen sind hierbei ganz gezielt vorhandene künstliche Gliedmaßen. Zu den Fähigkeiten und den Grundfähigkeiten gehören eben auch Gehen, Stehen, Sprechen und das Gebrauchen der eigenen Hände unter Anderem dazu. Mit dieser Versicherung wird eine grundlegende Absicherung von sogenannten Grundfähigkeiten realisiert.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nun eben gerade für Menschen, denen der allgemeine Zugang zu der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals nicht gewährt wird. Dazu gehören in den allermeisten Fällen durchaus die Berufe wie Hausfrauen, Polizisten, Soldaten, Journalisten und auch unsere Schutzbefohlenen, die Kinder. Im Grunde genommen kann man hier von einer perfekten privaten Risikoabsicherung sprechen. Aber sicher gilt dies auch für Berufsgruppen, die nur unter Risikozuschlägen oder vielfach zu hohen Kosten überhaupt erst einmal einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Hier bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr interessante Alternative, zudem auch noch zu einem äußerst günstigen Preis.

Grundfähigkeitsversicherung - Schutz an persönliche Verhältnisse anpassbar
Sehr lobenswert als ein weiterer Vorteil ist auch die klare Leistungsdefinition zu erwähnen. Als Details der Grundfähigkeitsversicherung kann man anmerken, da die Versicherung völlig unabhängig von einer ganz normalen Berufsunfähigkeit zu sehen ist, kann man als Versicherter sogar gänzlich oder auch nur teilweise wieder seinen Beruf ausüben, ohne dabei aber seinen Anspruch auf eine Rente zu verlieren. Dies passiert genau so lange, wie der Versicherte im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. Man hat auch im Rahmen einer solchen besonderen Versicherung mehrere Möglichkeiten, den Schutz auf seine persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.

Grundfähigkeitsversicherung - planmäßige Erhöhungen
Das Endalter bei dieser Art von Versicherung beträgt ganz eindeutig 65 Jahre. Sie kann aber schon von einem Alter von 55 oder 60 Jahre abgeschlossen werden und es besteht eine weitere Option einer lebenslangen Rente, aber nur im Leistungsfall. Bei der Versicherung gibt es ein weiteres Detail zu beachten, welches wäre mit den planmäßigen Erhöhungen genannt wäre. Hierbei geht es darum, dass die versicherte Rente ganz kontinuierlich im Jahr um circa 3 Prozent ansteigen kann. Durch diesen Punkt wird sichergestellt, dass bei Eintreten einer eventuellen Beeinträchtigung die Rente nicht durch einen immensen finanziellen Rückschlag verringert werden kann.

Grundfähigkeitsversicherung - Inflationsausgleich
Der zu zahlende Beitrag für die Versicherung wird sich nämlich kontinuierlich jährlich, aber unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten, erhöhen. Man aber auch die Möglichkeit nutzen, dass man eine Vereinbarung trifft, die Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 Prozent ansteigen zu lassen. Somit ist der sogenannte Inflationsausgleich aber nur für die Zeit der Beeinträchtigung gewährleistet und sichergestellt. Tritt dieser Fall ein, zahlt der Versicherte von Beginn an einen etwas höheren Beitrag ein, der auch über eine bestimmte Laufzeit konstant gehalten wird.

Grundfähigkeitsversicherung - Karenzzeit
Bei der Grundfähigkeitsversicherung kann auch eine sogenannte Karenzzeit von 6 Monaten bis 12 Monate vereinbart werden. Hierbei sollte aber auch die Tatsache Beachtung finden, dass dann im eventuellen Leistungsfall erst mit dem Ablauf der Karenzzeit ausgezahlt werden kann. Dennoch ist hierzu noch erwähnenswert, dass diese Vereinbarung einen viel niedrigeren Beitragssatz möglich macht. Die Absicherung der Arbeitskraft ist durch die Grundfähigkeitsversicherung gegeben. Sie leistet hier gerade bei Verlust von Fähigkeiten gemäß dem Katalog eine monatlich auszahlbare Rente.

Grundfähigkeitsversicherung und Pflegestufe
Diese Rente wird dann zur Deckung der notwendigen und laufenden Kosten verwendet. Weiterhin wird den Versicherten eine Absicherung im Pflegefall zugesagt, denn die Versicherung leistet auch, wenn ein Versicherter die Pflegestufe II erreichen sollte. Durch die Grundfähigkeitsversicherung kommen die Versicherten in den Genuss der grundlegenden Absicherung, denn sie bietet Personen, die keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen, die Möglichkeit, die Arbeitskraft abzusichern.

Grundfähigkeitsversicherung - günstige Absicherung für Jeden
Für die körperlich Arbeitenden stellt die Versicherungsvariante eine sehr günstige Form der Absicherung dar, denn sie ist leicht steuerlich absetzbar, sie ist günstig und leicht verständlich. Diese Art von Versicherung ermöglicht wirklich jedem eine kostengünstige Absicherung der eigenen Arbeitskraft, die sich auch jeder leisten kann und dies auch tun sollte. Ein Beispiel für diese sehr günstige Versicherung ist mit Folgendem zu nennen. Wenn sich zum Beispiel ein Nichtraucher, der 25 Jahre alt ist, versichern will, so muss er nur mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 10 Euro rechnen.Also, kostengünstiger geht es ja nun fast gar nicht mehr und deshalb allein schon ist zu einer Grundfähigkeitsversicherung zu raten.

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