Grundfähigkeitsversicherung Vergleich

Grundfähigkeitsversicherung Vergleich
Grundfähigkeitsversicherung Vergleich

Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nach dem sog. einfachen Fähigkeitenkatalog. Im Sinne dieses Kataloges wird dann eine monatliche Rente gezahlt, wenn infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls eine immense Beeinträchtigung vorliegen sollte.

Für körperlich tätige Personen ist die Grundfähigkeitsversicherung eine vergleichsweise günstige Form der Arbeitskraft-Absicherung. Zudem ist sie teilweise steuerlich absetzbar und leicht verständlich. 

Zu den Fähigkeiten und den Grundfähigkeiten gehören u.a. auch Gehen, Stehen, Sprechen und das Gebrauchen der eigenen Hände. Mit dieser Versicherung wird eine grundlegende Absicherung von sogenannten Grundfähigkeiten realisiert.

Beispielhafte Fähigkeitenkataloge

Jeder Anbieter hat verschiedene sog. Fähigkeitenkataloge als Basis seiner Grundfähigkeitsversicherung. Damit Sie sehen, wie diese aufgebaut sind, haben wir exemplarisch 2 Kataloge aufgeführt.

Grundfähigkeitsversicherung Fähigkeitenkatalog 1

  • Sehen: Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Die verbliebene Sehfähigkeit je Auge darf nicht höher als 1/25 der normalen Sehfähigkeit liegen.
  • Sprechen: Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
  • Orientieren: Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
  • Hände gebrauchen: Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Grundfähigkeitsversicherung Fähigkeitenkatalog 2

  • Hören: Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
  • Gehen: Die versicherte Person kann keine 200 Meter über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
  • Treppen steigen: Die versicherte Person kann keine Treppe hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
  • Knien oder Bücken: Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
  • Sitzen: Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
  • Stehen: Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
  • Greifen: Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
  • Arme bewegen: Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
  • Heben und Tragen: Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.
  • Auto fahren: Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.

 

Grundfähigkeitsversicherung Schutz

Anbieter der Grundfähigkeitsversicherung unterscheiden die versicherten Grundfähigkeiten anhand von Fähigkeitenkataloge. In der Regel gibt es 2-4 Fähigkeitenkataloge. Entsprechend tritt ein Versicherungsfall der Grundfähigkeitsversicherung ein, wenn die versicherte Person 12 Monate nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bspw. eine der Grundfähigkeiten in Katalog 1 oder 3 der Grundfähigkeiten in Katalog 2 auszuüben.

Unterschiede zwischen den Grundfähigkeitsversicherungen 

Die Angebote für eine Grundfähigkeitsversicherung unterscheiden sich sowohl in den Fähigkeitenkatalogen als auch in weiteren teilweise optionalen Leistungen.

  • Karenzzeit der Grundfähigkeitsversicherung
    Bei der Grundfähigkeitsversicherung kann auch eine sogenannte Karenzzeit von 6 Monaten bis 12 Monate vereinbart werden. Hierbei sollte aber auch beachtet werden, dass dann im eventuellen Leistungsfall erst mit dem Ablauf der Karenzzeit die monatliche Rente ausgezahlt werden kann. Eine Karenzeit ermöglicht aber einen etwas niedrigeren Beitragssatz.
  • Pflegestufe bei der Grundfähigkeitsversicherung
    Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch bei Eintritt des Pflegefalls, denn die Versicherung leistet auch, wenn ein Versicherter bspw. die Pflegestufe II erreichen sollte (dies hängt vom Anbieter ab). Somit ist auch der Pflegefall durch die Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt.
  • Grundfähigkeitsversicherung Dynamik – Planmäßige Erhöhungen
    Das Endalter der Grundfähigkeitsversicherung beträgt üblicherweise 67 Jahre. Sie kann aber schon mit einem Endalter von 55 oder 60 Jahren abgeschlossen werden und es besteht im Leistungsfall eine weitere Option einer lebenslangen Rente. Die Grundfähigkeitsversicherung lässt sich auch mit einer Dynamik abschließen und dadurch die Höhe der monatlichen Rente erhöhen. In der Regel werden solche planmäßigen Erhöhungen mit einem Wert von 3 Prozent angesetzt.
  • Inflationsausgleich
    Der zu zahlende Beitrag für die Versicherung wird sich nämlich kontinuierlich jährlich, aber unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten, erhöhen. Man aber auch die Möglichkeit nutzen, dass man eine Vereinbarung trifft, die Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 Prozent ansteigen zu lassen. Somit ist der sogenannte Inflationsausgleich aber nur für die Zeit der Beeinträchtigung gewährleistet und sichergestellt. Tritt dieser Fall ein, zahlt der Versicherte von Beginn an einen etwas höheren Beitrag ein, der auch über eine bestimmte Laufzeit konstant gehalten wird.
  • Grundfähigkeitsversicherung – Schutz an persönliche Verhältnisse anpassbar
    Sehr lobenswert als ein weiterer Vorteil ist auch die klare Leistungsdefinition zu erwähnen. Als Details der Grundfähigkeitsversicherung kann man anmerken, da die Versicherung völlig unabhängig von einer ganz normalen Berufsunfähigkeit zu sehen ist, kann man als Versicherter sogar gänzlich oder auch nur teilweise wieder seinen Beruf ausüben, ohne dabei aber seinen Anspruch auf eine Rente zu verlieren. Dies passiert genau so lange, wie der Versicherte im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. Man hat auch im Rahmen einer solchen besonderen Versicherung mehrere Möglichkeiten, den Schutz auf seine persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.

 

Grundfähigkeitsversicherung Leistungsfall

Ein Leistungsfall liegt dann vor, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten der versicherten Person nicht mehr möglich sind. Der Leistungsfall liegt teilweise auch dann vor, wenn eine Körperverletzung vorliegt, die auch nachweisbar sein sollte. Von einer Beeinträchtigung kann man in diesem speziellen Fall dann sprechen, wenn man nach einer eingehenden ärztlichen Untersuchung und Nachbeurteilung des behandelnden Arztes insgesamt mindestens zwölf Monate lang nicht fähig ist, eine der Fähigkeiten aus dem Fähigkeitenkatalog zu tätigen.

Für diese ununterbrochene Nichtausübung muss sich im Fähigkeitenkatalog mindestens eine aus dem Katalog A oder ggf. mindestens bpsw. 3 unter B aufgeführten und beschriebenen Aktivitäten ohne jegliche Benutzung von speziellen Hilfsmitteln wiederfinden. Ausgenommen sind in der Regel hierbei vorhandene künstliche Gliedmaßen.

 

Grundfähigkeiten

Welche Grundfähigkeiten versichert sind, hängt vom jeweiligen GF-Tarif ab. Meist sind es elementare Fähigkeiten wie etwa Sprechen, Gehen oder der Gebrauch eines Armes, die vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

Einige GF-Tarife versichern auch geistige Fähigkeiten oder zahlen bei psychischen Erkrankungen wie einer schweren Demenz, Depression oder Schizophrenie.

Die versicherten Fähigkeiten sind im sog. Fähigkeitenkatalog in den Versicherungsbedingungen aufgelistet.

Die meisten Tarife sichern auch eine Pflegebedürftigkeit ab. Dann zahlt die Versicherung, wenn man auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Wie stark die Pflegebedürftigkeit ausgeprägt sein muss, regeln ebenfalls die Bedingungen des jeweiligen GF-Tarifs.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.2 / 5. Anzahl Bewertungen: 176

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.