Grundfähigkeitsversicherung Alternativen
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Form der Arbeitskraftabsicherung, die bei einer Einschränkung von sog. Grundfähigkeiten eine monatliche Rente zahlt. Der Leistungsfall kann folglich das Resultat einer Krankheit, eines Unfalls, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls sein.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine der Möglichkeiten, die Arbeitskraft einer Person abzusichern. Alternativen zur Grundfähigkeitsversicherung sind u.a. die bekannte und weit verbreitete Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch die Schwere Krankheiten Versicherung (sog. Dread Disease Versicherung), die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und zum Teil auch die Unfallversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist üblicherweise die klassische Absicherung der Arbeitskraft und wird von den meisten Vermittlern und Verbraucherschützern empfohlen.
Als Berufsunfähigkeit wird dabei der Zustand bezeichnet, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr im Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrungen, also seiner erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Berufsunfähigkeit kann folglich entweder vollständig oder teilweise eintreten. Dieser Zustand der Berufsunfähigkeit wird in einem Prozentsatz ausgedrückt (z.b. 50% berufsunfähig). Auch fortdauernde Pflegebedürftigkeit und dadurch bedingter Arbeitsunfähigkeit gilt hierbei als Berufsunfähigkeit. Mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Berufstätige gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern.
Schwere Krankheiten Vorsorge / Dread Disease Versicherung
Die Schwere Krankheiten Vorsorge (auch als sog. Dread Disease Versicherung bekannt) ist andere Alternative der Arbeitskraftabsicherung. Die Schwere Krankheiten Versicherung ist eine Personenversicherung, welche bei Eintritt einer schweren Krankheit (wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erblindung, Taubheit, Verbrennungen etc.) eine Einmalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt.
Die verschiedenen Tarife der Schwere Krankheiten Versicherung unterscheiden sich in der Anzahl der versicherten Krankheitsbilder, in den Leistungen (bspw. Mitversicherung von Kindern, Versicherung einer zweiten Person, Nachversicherungsgarantien, weltweiter Versicherungsschutz, Zusatzoptionen, lebenslanger Versicherungsschutz), den Beiträgen und natürlich in den Bedingungswerken (wie z.B. Karenzzeiten, Wartezeiten, Dynamik).
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Arbeitskraftabsicherung und kann ebenfalls als Alternative angesehen werden. Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder eine Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben die bisherige Lebensstellung und das bisherige erzielte Einkommen, sowie die Arbeitsmarktlage dabei unberücksichtigt. In Deutschland spielt der Begriff der Ewerbsunfähigkeit besonders für die Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle.
Seit dem 01.01.2005 spielt die Erwerbsunfähigkeit auch eine Rolle bei der Prüfung ob ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe gewährt wird. Häufig werden die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit synonym gebraucht. Doch dies ist falsch. Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit müssen klar voneinander getrennt werden.
Spätestens bei der Inanspruchnahme von Rentenleistungen in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Berufsunfähigkeitsrente merken Betroffene den Unterschied. Daher ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, leistet jedoch auch in weniger Fällen als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Von der Leistungswahrscheinlich ist die Grundfähigkeitsversicherung eher vergleichbar mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist ebenfalls eine Möglichkeit der Arbeitskraftabsicherung. Diese leistet im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Somit wird im Versicherungsfall eine festgelegte Einmalzahlung (sog. Invaliditätsleistung) geleistet oder eine monatliche Rente (sog. Unfallrente) gezahlt.
Eine private Unfallversicherung ist für alle Personengruppen sinnvoll, sowohl für Angestellte als auch für Selbständige. Zwar schützt die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle im Rahmen der Arbeit, jedoch geschehen die meisten Unfälle erwiesenermaßen in der Freizeit.
Sollte ein solcher Unfall in der Freizeit zu einer teilweisen Invalidität führen, geht dies mit sehr hohen Kosten für die betroffene Person einher. Eine private Unfallversicherung ist daher für alle Personen wichtig und sinnvoll, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Denn nur eine private Unfallversicherung kann die Lücke schließen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung entsteht.
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